Wie dokumentiere ich Mängel und den Kilometerstand?
Beim privaten Kauf eines Pkw zwischen Privatpersonen wird die vereinbarte Beschaffenheit vor allem durch den geschriebenen Vertrag bestimmt. Bekannte Schäden, der abgelesene Kilometerstand und Aussagen zur Unfallfreiheit sollten deshalb nicht nur mündlich fallen, sondern so notiert werden, dass sie eindeutig zum Vertragsinhalt gehören. Fehlt diese schriftliche Aufnahme, lässt sich später oft nicht mehr klären, welchen Zustand beide Seiten tatsächlich zugrunde gelegt haben.
Eine separate Liste oder ein Besichtigungsprotokoll wird nur dann Bestandteil des Kaufvertrags, wenn der Vertragstext die Anlage klar bezeichnet und beide Parteien Vertrag und Anlage unterschreiben. Die Bezeichnung sollte Datum, Fahrzeug und eine kurze Überschrift enthalten, etwa Mängelliste und Kilometerstand zum Kaufvertrag vom genannten Tag. Allgemeine Wendungen wie gebraucht, wie besichtigt oder technisch in Ordnung ersetzen keine einzelne, nachvollziehbare Angabe. Ohne diesen ausdrücklichen Bezug bleibt die Liste ein loses Blatt, dessen Geltung im Streit leicht bestritten werden kann.
Bekannte Schäden so beschreiben, dass sie zuordenbar sind
Jeder Mangel sollte Ort, Art und erkennbares Ausmaß nennen, sodass auch eine Person, die bei der Besichtigung nicht dabei war, den Eintrag versteht. Ein Beispiel ist: Kratzer an der rechten Vordertür, etwa handbreit, Lack bis auf die Grundierung sichtbar, nicht ausgebessert. Bereits reparierte Schäden gehören ebenfalls in die Liste, wenn sie bekannt sind, zum Beispiel ein ersetzter Kotflügel oder eine nachlackierte Stoßstange mit Hinweis auf vorhandene oder fehlende Rechnungen.
Eine nummerierte Aufstellung nach Karosserie, Innenraum, Technik und Unterboden verhindert, dass Einzelpunkte in einem Sammelsatz untergehen. Zu jedem Eintrag kann vermerkt werden, ob der Mangel bei der Besichtigung sichtbar war, nur vom Verkäufer mitgeteilt wurde oder durch ein Foto belegt ist. Fotos erhalten Datum, Fahrzeugidentifikationsnummer und einen kurzen Bildtitel und werden im Vertrag als Anlage aufgeführt. Sammelformeln wie sonst keine Mängel bekannt oder übliche Gebrauchsspuren bleiben unscharf und sollten nur zusammen mit den konkreten Punkten stehen, nicht an deren Stelle.
Kilometerstand und Aussage zur Unfallfreiheit aufnehmen
Der Kilometerstand wird so festgehalten, wie er am Wegstreckenzähler abgelesen wurde, zusammen mit Datum und dem Namen der Person, die abgelesen hat. Steht in den Papieren, im Serviceheft oder in einer früheren Anzeige ein anderer Stand, wird die Abweichung ausdrücklich genannt, statt nur eine Zahl ohne Herkunft zu übernehmen. Wurde nur ein Tageszähler oder ein teilweise erneuerter Zähler gesehen, gehört auch das in den Satz, damit niemand den abgelesenen Wert mit der gesamten Laufleistung des Fahrzeugs verwechselt.
Angaben zur Unfallfreiheit sollten den Kenntnisstand des Verkäufers wiedergeben. Eine klare Fassung lautet: Der Verkäufer erklärt, dass ihm keine Unfälle und keine nicht behobenen Unfallschäden bekannt sind. Bekannte Vorschäden werden mit Art, ungefährem Zeitraum und vorhandenen Nachweisen in demselben Abschnitt beschrieben, auch wenn sie repariert wurden. Was nicht geprüft wurde, etwa der Unterboden oder das Auslesen des Fehlerspeichers, wird als nicht geprüft gekennzeichnet. So wird keine umfassende Zusicherung unterstellt, die niemand abgegeben hat.
Gemeinsam prüfen, unterschreiben und bei der Übergabe nachtragen
Vor der Unterschrift gehen beide Parteien die Mängelliste, den Kilometerstand und die Unfallangabe Zeile für Zeile durch. Offene Punkte werden noch im Text ergänzt oder gestrichen. Jede Änderung erhält ein Datum und wird erneut unterschrieben, damit eine spätere handschriftliche Korrektur nicht unbelegt bleibt. Jede Partei behält ein vollständiges Exemplar mit allen Anlagen.
Bei der Übergabe empfiehlt sich ein kurzes Protokoll mit dem erneut abgelesenen Kilometerstand, der Anzahl der Schlüssel, den übergebenen Papieren und neu bemerkten Mängeln. Das Protokoll nennt Datum und Vertrag und wird von beiden unterzeichnet. Damit bleibt getrennt, welcher Zustand bei Vertragsschluss beschrieben war und was sich bis zur Übergabe geändert hat. Diese Notizen ersetzen keine Untersuchung in einer Werkstatt. Sie machen die vereinbarte Beschaffenheit für Käufer und Verkäufer nachlesbar. Die Darstellung erläutert eine übliche Dokumentationsweise und ersetzt nicht die Beurteilung eines konkreten Vertrags.