Parteien und Rollen klar festhalten
Ein privater Kaufvertrag über einen Pkw sollte beide Vertragsparteien mit vollständigem Namen und aktueller Anschrift nennen. Sinnvoll ist zusätzlich eine Telefonnummer oder eine E-Mail-Adresse, damit Rückfragen zur Übergabe oder zu den Papieren eine klare Adresse haben.
Ist das Fahrzeug noch auf eine dritte Person zugelassen oder steht es mehreren Personen zu, sollte dieser Umstand ausdrücklich im Text stehen. Beide Seiten sollten außerdem vermerken, ob sie als Privatpersonen handeln, damit die eingenommene Rolle später nachvollziehbar bleibt.
Vor der Unterschrift lohnt ein Abgleich mit dem Ausweis und mit der Zulassungsbescheinigung. Name und Anschrift im Vertrag sollten zu den Papieren passen, oder eine Abweichung sollte kurz erklärt werden. So halten Käufer und Verkäufer denselben Ausgangspunkt fest, bevor Preis und Zustand niedergeschrieben werden.
Fahrzeug, Zustand und Unterlagen beschreiben
Die Fahrzeugbeschreibung sollte Marke, Modell, Fahrzeug-Identifizierungsnummer, amtliches Kennzeichen, Tag der Erstzulassung und den abgelesenen Kilometerstand enthalten. Diese Angaben machen das konkrete Auto bestimmbar und grenzen es von ähnlichen Fahrzeugen derselben Baureihe ab.
Bekannte Mängel, Unfallschäden, Nachlackierungen, undichte Stellen, Warnleuchten und fehlende Ausstattung gehören in eigenen Sätzen in den Vertrag und nicht nur in ein Gespräch bei der Besichtigung. Ein allgemeiner Hinweis auf eine Besichtigung bleibt unklar, wenn nicht dazusteht, welcher Zustand tatsächlich wahrgenommen wurde.
Auch die mitgegebenen Unterlagen sollten aufgezählt werden. Dazu zählen in der Regel Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II, der letzte Bericht über die Hauptuntersuchung, das Serviceheft und alle vorhandenen Schlüssel. Fehlt ein Papier oder ein Schlüssel, ist das besser vor der Zahlung notiert als nach der Übergabe bestritten.
Preis, Zahlung und Nebenabreden gleichlautend notieren
Der Kaufpreis sollte als Zahl und in Worten in Euro stehen, zusammen mit dem Zeitpunkt und der Art der Zahlung. Eine bereits geleistete Anzahlung, eine Restzahlung bei Übergabe oder eine Überweisung auf ein benanntes Konto lassen sich so später nachvollziehen, ohne auf Erinnerungen angewiesen zu sein.
Nebenabreden betreffen alles, was neben dem bloßen Fahrzeug mitverkauft oder ausdrücklich nicht mitverkauft wird. Winterräder, ein Dachträger oder die Angabe, die letzte Inspektion sei gerade erfolgt, sollten wortgleich im Vertrag stehen. Was nur mündlich gesagt wurde, lässt sich im Streitfall schwer belegen.
Ort, Datum und Uhrzeit der Übergabe sowie die Anzahl der übergebenen Schlüssel gehören ebenfalls in den Text. Beide Seiten sollten den Kilometerstand bei der Übergabe erneut ablesen und den Empfang von Fahrzeug und Papieren quittieren. Jede Partei behält ein unterschriebenes Exemplar mit demselben Wortlaut.
Haftungsausschluss und Zustandsangaben vorsichtig formulieren
Private Verkäufer schließen die Haftung für Sachmängel häufig aus. Ein solcher Satz sollte verständlich formuliert sein und nicht so klingen, als blieben bewusst verschwiegene Mängel folgenlos. Welche Wirkung eine Klausel im Einzelfall hat, hängt von den Umständen ab und sollte bei Unsicherheit rechtlich geprüft werden.
Angaben wie unfallfrei, scheckheftgepflegt oder Hauptuntersuchung neu ohne Beanstandung beschreiben einen bestimmten Zustand. Sie sollten nur aufgenommen werden, wenn sie nach dem eigenen Kenntnisstand zutreffen, und möglichst mit dem Datum der Auskunft versehen sein. Unklare Werbesprache ersetzt keine konkrete Beschreibung des Fahrzeugs.
